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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Getränke aus Lagerbestand - wie buchen?
von: Kassierer-Horst ()
Datum: 24.04.2016

Hallo zusammen,

für unseren Verein mache ich die Buchführung mit einer EÜR.
Vor kurzem haben wir ein kleines Getränkelager angelegt, aus dem wir die Getränke für verschiedene Veranstaltungen nehmen ohne jedesmal extra einkaufen zu müssen. Bei der letzten Jahreshauptversammlung haben wir davon die Getränke für die Vereinsmitglieder spendiert, Wert 30,00€.
Meine Frage ist jetzt: Wie buche ich das im Kassenbuch? Ausgaben von 30,00€ für Getränke würden ja passen, jedoch hat sich in der Kasse gar nichts getan, sondern nur im Getränkelager. Entsprechend wären nach so einer Buchung 30,00€ zu viel in der Kasse.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Danke schon mal und viele Grüße
Horst

Re: Getränke aus Lagerbestand - wie buchen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.04.2016

Grundsätzlich genügt es, wenn die Getränkekosten beim Einkauf verbucht werden.
Etwas anderes gilt nur, wenn vorab keine Zuordnung zu den steuerlichen Bereichen möglich ist. Wenn also z.B. ein Teil verkauft wird (steuerpfl. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) und ein anderer für die Mitgliederversammlung (ideeller Bereich, Mitgliederpflege) verwendet wird.
Dann würde man eine Umbuchung vornehmen. Also z.B. zunächt den gesamten Getränkeeinkauf als Ausgabe des steuerpfl. wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs buchen, dann umbuchen auf ein Aufwandskonto des ideellen Bereichs.

Re: Getränke aus Lagerbestand - wie buchen?
von: Karli ()
Datum: 16.05.2016

Hallo Herr Pfeffer,

das macht Sind. :-) Danke für die Infos!