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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
USt und VSt im Zweckbetrieb
von: AleFin ()
Datum: 24.04.2016

Ich tue mich in der Praxis schwer eine Entscheidung über den Vorsteuerabzug im Zweckbetrieb zu treffen.
Richig ist doch, dass ich nur dann die Vorsteuer in Abzug bringen kann, wenn mit den Aufwendungen auch Erlöse incl. USt erwirtschaftet werden, oder?
Im Grunde brauche ich dann zu jeder Auwandszahung die Information ob die Anschaffung letztendlich Erlöse incl USt oder Erlöse ohne USt erwirtschaftet.

Zum Beispiel:
1. Anschaffung von Sportmaterialen incl USt -> Sportmaterial wird für Sportkurse (0 % USt) bzw. das Sporttraining für MItglieder eingesetzt -> Folglich kein Vorsteuerabzug bei der Aufwandsrechnung der Sportgeräte?

2. Anschaffung von Trikost incl. UST -> Einsatz im Spielbetrieb der Mannschaften -> keine Vorsteurabzug???

3. Wie sieht es mit den Benzinrechungen für die Fahrten der Mannschaften zu den Turniern aus?

Gibt es eine Regelung die ich grundsätzlich anweden kann?

Re: USt und VSt im Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.04.2016

Leider ist es so kompliziert: Die Vorsteuer ist abzugsfähig, wenn die entsprechenden Aufwendungen (Eingangsumsätze) als Kostenelemente in die Generierung steuerpflichtiger Umsätze eingehen.
Das muss für jeden Beleg geklärt werden. Vielfach muss aufgeteit werden, weil die Aufwendungen nur teilweise für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden.

Re: USt und VSt im Zweckbetrieb
von: AleFin ()
Datum: 24.04.2016

Das habe ich befürchet. Ich bin Abonnent bei vereinsknowhow. Gibt es hierzu eine Ausführung?

Re: USt und VSt im Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.04.2016

Im eBook Buchführung. Stichwort Aufteilungsposten. Das gilt entsprechend auch für die Umsatzsteuer

Re: USt und VSt im Zweckbetrieb
von: horst23 ()
Datum: 25.04.2016

Zu Punkt 2 bin ich der Meinung es kommt daruaf an ob die Trikots für die Seniorenmannschaften oder für Jugendmannschaften sind. Im Seniorenbereich wird ja bei den Spielen auch Eintritt genommen der mit 7 % umsatzsteuerpflichtig ist. Somit müsste beim Kauf von Trikots im Seniorenbereich auch die Vorsteuer abzugsfähig sein.

Re: USt und VSt im Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.04.2016

Da stimme ich zu.

Re: USt und VSt im Zweckbetrieb
von: vereinsmayer ()
Datum: 25.04.2016

horst23 schrieb:
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> Zu Punkt 2 bin ich der Meinung es kommt daruaf an
> ob die Trikots für die Seniorenmannschaften oder
> für Jugendmannschaften sind. Im Seniorenbereich
> wird ja bei den Spielen auch Eintritt genommen der
> mit 7 % umsatzsteuerpflichtig ist. Somit müsste
> beim Kauf von Trikots im Seniorenbereich auch die
> Vorsteuer abzugsfähig sein.

Wie ist das denn liebenswerten Randsportarten, wo die Einnahmen aus Eintrittsgeldern eher niedrig ausfallen?

Kann man dort auch die Vorsteuer abziehen, selbst wenn man mit dem Zweckbetrieb Verlust fährt?

Re: USt und VSt im Zweckbetrieb
von: horst23 ()
Datum: 26.04.2016

Die umsatzsteuerlichen Vorschriften haben nichts mit Gewinn und Verlust zu tun, auch wenn ein Verlust entsteht können Sie die Vorsteuer abziehen.

Re: USt und VSt im Zweckbetrieb
von: vereinsmayer ()
Datum: 26.04.2016

horst23 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die umsatzsteuerlichen Vorschriften haben nichts
> mit Gewinn und Verlust zu tun, auch wenn ein
> Verlust entsteht können Sie die Vorsteuer
> abziehen.

Vielen Dank, horst23.

Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind doch schädlich und können zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

Sind Verluste in Zweckbetrieben immer unschädlich?

Re: USt und VSt im Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.04.2016

"Sind Verluste in Zweckbetrieben immer unschädlich?"

Ja, weil die Mittel ja zweckgebunden verloren gehen (= satzungsgemäßg verwendet werden).