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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Leider ist es so kompliziert: Die Vorsteuer ist > abzugsfähig, wenn die entsprechenden Aufwendungen > (Eingangsumsätze) als Kostenelemente in die > Generierung steuerpflichtiger Umsätze eingehen. > Das muss für jeden Beleg geklärt werden. Vielfach > muss aufgeteit werden, weil die Aufwendungen nur > teilweise für steuerpflichtige Umsätze verwendet > werden.
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