USt und VSt im Zweckbetrieb
von: AleFin ()
Datum: 24.04.2016
Ich tue mich in der Praxis schwer eine Entscheidung über den Vorsteuerabzug im Zweckbetrieb zu treffen.
Richig ist doch, dass ich nur dann die Vorsteuer in Abzug bringen kann, wenn mit den Aufwendungen auch Erlöse incl. USt erwirtschaftet werden, oder?
Im Grunde brauche ich dann zu jeder Auwandszahung die Information ob die Anschaffung letztendlich Erlöse incl USt oder Erlöse ohne USt erwirtschaftet.
Zum Beispiel:
1. Anschaffung von Sportmaterialen incl USt -> Sportmaterial wird für Sportkurse (0 % USt) bzw. das Sporttraining für MItglieder eingesetzt -> Folglich kein Vorsteuerabzug bei der Aufwandsrechnung der Sportgeräte?
2. Anschaffung von Trikost incl. UST -> Einsatz im Spielbetrieb der Mannschaften -> keine Vorsteurabzug???
3. Wie sieht es mit den Benzinrechungen für die Fahrten der Mannschaften zu den Turniern aus?
Gibt es eine Regelung die ich grundsätzlich anweden kann?