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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Restverwertung aus wirtschaftl.Geschäftsbetrieb bei Tombolas
von: Monika Völkl ()
Datum: 08.04.2016

Hallo,
wir nehmen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zwei mal im Jahr an Volksfesten gastronomisch mit einem Wagen teil und verkaufen alkoholische Getränke und Kuchen etc. Davon bleiben gerade bei den Alkoholika, z.B. Wein oder Hugo, ..., auch Restbestände an Flaschen übrig, die auch nicht besser werden, wenn wir sie immer fürs nächste Jahr stehen lassen. Dürften wir sowas auch im Zweckbetrieb bei unseren Tombolas verwenden und z.B. Eine Flasche Wein noch als Losgewinn hergeben? Muss ich das buchhalterisch zwischen Wareneinkauf Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb umbuchen, damit es verwendet werden kann?
Danke für eine Einschätzung!

Re: Restverwertung aus wirtschaftl.Geschäftsbetrieb bei Tombolas
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.04.2016

Die Warenbestände für eine Lotterie zu verwenden, ist kein Problem, weil hier ja ein Zweckbetrieb und damit eine zweckgebundene Nutzung vorliegt.
Allerdings muss die Entnahme aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entsprechend verbucht und steuerlich behandelt werden.
Die steuerliche Folgen sind die gleichen wie bei einem Verkauf (unentgeltliche Wertabgabe). Das gilt besonders für die Umsatzsteuer (falls der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb umsatzsteuerpflichtig ist).