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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Warenbestände für eine Lotterie zu verwenden, > ist kein Problem, weil hier ja ein Zweckbetrieb > und damit eine zweckgebundene Nutzung vorliegt. > Allerdings muss die Entnahme aus den > steuerpflichtigen wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb entsprechend verbucht und > steuerlich behandelt werden. > Die steuerliche Folgen sind die gleichen wie bei > einem Verkauf (unentgeltliche Wertabgabe). Das > gilt besonders für die Umsatzsteuer (falls der > wirtschaftliche Geschäftsbetrieb > umsatzsteuerpflichtig ist).
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