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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spendenbescheinigung an Sohn der Spenderin
von: Monika Völkl ()
Datum: 31.03.2016

Wir haben in unserem Tierschutzverein eine große Gönnerin, die uns stets für unsere Tombolas Ware und Ausstattung (z.B. Die Lose, Pavillon, Süßigkeiten, Verpackung, Keramikware) gegen Spendenquittung überlässt. Als Wertnachweis haben wir alle Rechnungsnachweise von ihr, die selbstverständlich aber auf ihren Namen lauten. Nun möchte sie die Spendenquittung auf ihren Sohn ausgestellt haben, da sie selbst nun als Rentnerin nichts mehr von den Spendenquittungen hat.
Meine Fragen :
1. War es bisher überhaupt richtig, dass das bisher als Aufwandsspende gehandhabt wurde und nicht als Sachspende?
2. ist die Ausstellung auf den Sohn möglich, wenn doch die Rechnungen zeigen, dass der Vermögensabfluß bei der Mutter erfolgt ist oder sind die Anschriften in den vorgelegten Rechnungen (die Beträge sind immer über 150€) nicht relevant?
Im Voraus Danke für eine Einschätzung.

Re: Spendenbescheinigung an Sohn der Spenderin
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.04.2016

Bei den nur zeitweilig überlassenen Sachen handelt es sich um Aufwandsspenden (wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen). Die Sachpreise für die Tombola sind Sachspenden.

Entscheidend für den Spendenabzug ist der Vermögensabfluss. Die Spenderin müsste es so regeln, dass sie die Sachen zunächst an den Sohn schenkt.
Das könnte das Finanzamt aber als Gestaltungsmissbrauch auslegen.