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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei den nur zeitweilig überlassenen Sachen handelt > es sich um Aufwandsspenden (wenn die weiteren > Voraussetzungen vorliegen). Die Sachpreise für die > Tombola sind Sachspenden. > > Entscheidend für den Spendenabzug ist der > Vermögensabfluss. Die Spenderin müsste es so > regeln, dass sie die Sachen zunächst an den Sohn > schenkt. > Das könnte das Finanzamt aber als > Gestaltungsmissbrauch auslegen.
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