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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechnung/Gutschrift bei Kommissionsgeschäft
von: Simon ()
Datum: 13.11.2015

Hallo Herr Pfeffer, liebe Community,

ich habe eine Frage zu Kommissionsgeschäften: Wir sind ein Kulturverein, der Konzertveranstaltungen organisiert. Wir geben Eintrittskarten für diese Veranstaltungen unter anderem an Vorverkaufsstellen (z.B. einen Elektro-Markt, nennen wir ihn "E") ab, der diese dann an die Endkunden weiterverkauft. Nicht verkaufte Karten gehen an uns zurück. Eine Provision bekommt E nicht. E stellt den Endkunden beim Verkauf aber eine Rechnung mit ausgewiesener USt aus.

Nach der Veranstaltung möchte E dann immer von uns (unser Verein=Kommittent) eine Rechnung über den geschuldeten Gesamtbetrag (Netto+USt) haben. Ich bin mir nicht sicher ob dies das korrekte Vorgehen i.S.d. UStG ist, denn der eigentliche Leistungsaustausch kommt doch nicht zwischen uns und E zustande sondern zwischen E und dem Endkunden, oder?

Google sagt, dass Kommissionsgeschäfte normalerweise abgerechnet werden, indem der Kommissionär einen Gutschriftsbeleg erstellt (der ebenso wie eine normale Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt). Das ganze ist natürlich auch eine Frage des Aufwands, denn eine "Rechnung" käme von unserem Verein, während ein "Gutschriftsbeleg" von E erstellt werden muss.

Daher ganz konkret: Ist das mit der Rechnung unsererseits an E okay, oder muss ich auf einem Gutschriftsbeleg bestehen? (Anm. auf die von uns abzuführende USt hat das natürlich keine Auswirkung, das ist mir klar!)

Hoffe ich habe es nicht komplizierter dargestellt als es ist. Falls doch, SORRY ;-)

VG, Simon

Re: Rechnung/Gutschrift bei Kommissionsgeschäft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.11.2015

Wer abrechnet, kann frei vereinbart werden. Es spricht also nichts dagegen, dass eine Rechnung durch den Verein erstellt wird und keine Gutschrift durch den Kommissionär.