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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Simon schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, liebe Community, > > ich habe eine Frage zu Kommissionsgeschäften: Wir > sind ein Kulturverein, der Konzertveranstaltungen > organisiert. Wir geben Eintrittskarten für diese > Veranstaltungen unter anderem an > Vorverkaufsstellen (z.B. einen Elektro-Markt, > nennen wir ihn "E") ab, der diese dann an die > Endkunden weiterverkauft. Nicht verkaufte Karten > gehen an uns zurück. Eine Provision bekommt E > nicht. E stellt den Endkunden beim Verkauf aber > eine Rechnung mit ausgewiesener USt aus. > > Nach der Veranstaltung möchte E dann immer von uns > (unser Verein=Kommittent) eine Rechnung über den > geschuldeten Gesamtbetrag (Netto+USt) haben. Ich > bin mir nicht sicher ob dies das korrekte Vorgehen > i.S.d. UStG ist, denn der eigentliche > Leistungsaustausch kommt doch nicht zwischen uns > und E zustande sondern zwischen E und dem > Endkunden, oder? > > Google sagt, dass Kommissionsgeschäfte > normalerweise abgerechnet werden, indem der > Kommissionär einen Gutschriftsbeleg erstellt (der > ebenso wie eine normale Rechnung zum > Vorsteuerabzug berechtigt). Das ganze ist > natürlich auch eine Frage des Aufwands, denn eine > "Rechnung" käme von unserem Verein, während ein > "Gutschriftsbeleg" von E erstellt werden muss. > > Daher ganz konkret: Ist das mit der Rechnung > unsererseits an E okay, oder muss ich auf einem > Gutschriftsbeleg bestehen? (Anm. auf die von uns > abzuführende USt hat das natürlich keine > Auswirkung, das ist mir klar!) > > Hoffe ich habe es nicht komplizierter dargestellt > als es ist. Falls doch, SORRY ;-) > > VG, Simon
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