Rechnung an FÖV von Hauptverein
von: UB ()
Datum: 17.05.2011
Hallo,
ich bin Kassier in einem Förderverein ( nicht gemeinnützig), dessen Vereinszweck die Unterstützung einer Kultur-GmbH ( Eventhaus/Veranstalter) ist. Die Mitgliederverwaltung wird von einer Angestellten der GmbH erledigt. Hierfür stellt die GmbH viertelj. eine RE an den FÖV für den Arbeitsaufwand. Muss diese RE von der GmbH mit Ust. gestellt werden ? Der FÖV ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Falls Ust. anfällt, könnte dies doch durch die Definition "Zuschuss an die GmbH" ( FÖV-Zweck) umgangen werden, also ohne Rechnungsstellung durch die GmbH !?
DANKE und viele Grüße
UB