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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es handelt sich ohne Frage um ein steuerbares > Entgelt. Wenn der Förderverein nicht > umsatzsteuerpflichtig ist (Kleinunternehmer), muss > und darf er aber keine Umsatzsteuer berechnen. > Ein "Zuschuss" liegt aber nicht vor, weil klar ein > Leistungstausch besteht.
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