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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechnung an FÖV von Hauptverein
von: UB ()
Datum: 17.05.2011

Hallo,

ich bin Kassier in einem Förderverein ( nicht gemeinnützig), dessen Vereinszweck die Unterstützung einer Kultur-GmbH ( Eventhaus/Veranstalter) ist. Die Mitgliederverwaltung wird von einer Angestellten der GmbH erledigt. Hierfür stellt die GmbH viertelj. eine RE an den FÖV für den Arbeitsaufwand. Muss diese RE von der GmbH mit Ust. gestellt werden ? Der FÖV ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Falls Ust. anfällt, könnte dies doch durch die Definition "Zuschuss an die GmbH" ( FÖV-Zweck) umgangen werden, also ohne Rechnungsstellung durch die GmbH !?

DANKE und viele Grüße
UB

Re: Rechnung an FÖV von Hauptverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.05.2011

Es handelt sich ohne Frage um ein steuerbares Entgelt. Wenn der Förderverein nicht umsatzsteuerpflichtig ist (Kleinunternehmer), muss und darf er aber keine Umsatzsteuer berechnen.
Ein "Zuschuss" liegt aber nicht vor, weil klar ein Leistungstausch besteht.

Re: Rechnung an FÖV von Hauptverein
von: rene ()
Datum: 17.05.2011

zwei Anmerkungen:
1.
Was sagt die Mitgliederversammlung zu der kostenpflichtigen Mitgliederverwaltung des Förderverein? Ist das Kosten-Nutzungsverhältnis o.k.?
2.
Für die Sammlung von Spenden ist die "Gemeinnützigkeit" sehr von Vorteil.

Re: Rechnung an FÖV von Hauptverein
von: Goetze ()
Datum: 19.07.2011

Spenden können nur gesammelt werden, wenn sie für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.