Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuwendungsbestätigungen
von: Karsten John ()
Datum: 21.05.2015

Hallo Liebe Leute,

ich bin neu in der Vereinswelt und habe eine Frage zur Zuwendungsbestätigungen.
Darf ich auch als nicht gemeinnütziger Verein diese ausstellen ?

Re: Zuwendungsbestätigungen
von: kizu ()
Datum: 21.05.2015

Das sind dann im Prinzip nur Quittungen.

Hinweise auf das Körperschaftssteuergesetz, die Abgabenordnung und Steuerbegünstigung dürften nicht enthalten sein. Und die Zuwendungen kann der Spender/das Mitglied auch nicht steuerlich geltend machen.
Um Verwechslungen und evtl. (Spenden-)Haftung auszuschließen würde ich auch das Wort Zuwendungsbestätigung tunlichst vermeiden.

Re: Zuwendungsbestätigungen
von: Karsten John ()
Datum: 21.05.2015

Sind die Zuwendungen in diesem falle dann Schenkungen ?

Darf ich denn Aufwandsentschädigungen ausstellen?

Re: Zuwendungsbestätigungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.05.2015

Zuwendungen sind immer Schenkungen.
Was ist den mit "Aufwandsentschädigungen ausstellen" gemeint?

Re: Zuwendungsbestätigungen
von: Karsten John ()
Datum: 21.05.2015

Zum einen können nach unserer Auffassung die angefallenen Ausgaben, gegen Vorlage der Quittungen, durch den Verein übernommen werden.
Nun soll der das Vereinsmitglied bzw. ein Referent eine Aufwandsentschädigung anstatt einer Lohnzahlung zusätzlich erhalten. Ist dieses bei einem nicht gemeinnützig anerkannten Verein möglich?

Re: Zuwendungsbestätigungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.05.2015

Aufwandsersatz ist steuerfrei möglich. Davon zu unterscheiden ist aber eine Vergütung für Arbeitskraft und Arbeitszeit.