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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Karsten John schrieb: ------------------------------------------------------- > Zum einen können nach unserer Auffassung die > angefallenen Ausgaben, gegen Vorlage der > Quittungen, durch den Verein übernommen werden. > Nun soll der das Vereinsmitglied bzw. ein Referent > eine Aufwandsentschädigung anstatt einer > Lohnzahlung zusätzlich erhalten. Ist dieses bei > einem nicht gemeinnützig anerkannten Verein > möglich?
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