Umsatzsteuer in Kassenbuch
von: bedaro ()
Datum: 06.05.2015
Hallo in die Runde,
von der Vorgängerin im Kassieramt unseres Vereins wurde bei der Buchführung keine Umsatz-/Vorsteuer separat aufgelistet, d.h. sämtliche Beträge wurden ausschließlich Brutto dargestellt.
Da unser Verein durch die Umsatzhöhe umsatzsteuerpflichtig ist, muss Umsatzsteuer abgeführt werden bzw. kann Vorsteuer erstattet werden. Dies geschah in den vergangenen Jahren jährlich im Rahmen der EÜR mit dem Jahresabschluss.
Meine Frage: Sind wir verpflichtet, in der Buchführung die Steuer separat aufzuführen oder dient dies lediglich der "Vereinfachung"? Bisher musste zum Jahresabschluss dann aus jedem Einnahme- bzw. Ausgabebeleg die Steuer herausgeschrieben werden, um Umsatzsteuerschuld bzw. Vorsteuerrückerstattung zu errechnen.
Das Finanzamt hat die bisherige Vorgehensweise nie bemängelt, allerdings wurde in den letzten Jahren auch keine Steuerprüfung der Kassenbücher vorgenommen.