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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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bedaro schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo in die Runde, > > von der Vorgängerin im Kassieramt unseres Vereins > wurde bei der Buchführung keine Umsatz-/Vorsteuer > separat aufgelistet, d.h. sämtliche Beträge wurden > ausschließlich Brutto dargestellt. > Da unser Verein durch die Umsatzhöhe > umsatzsteuerpflichtig ist, muss Umsatzsteuer > abgeführt werden bzw. kann Vorsteuer erstattet > werden. Dies geschah in den vergangenen Jahren > jährlich im Rahmen der EÜR mit dem > Jahresabschluss. > > Meine Frage: Sind wir verpflichtet, in der > Buchführung die Steuer separat aufzuführen oder > dient dies lediglich der "Vereinfachung"? Bisher > musste zum Jahresabschluss dann aus jedem > Einnahme- bzw. Ausgabebeleg die Steuer > herausgeschrieben werden, um Umsatzsteuerschuld > bzw. Vorsteuerrückerstattung zu errechnen. > > Das Finanzamt hat die bisherige Vorgehensweise nie > bemängelt, allerdings wurde in den letzten Jahren > auch keine Steuerprüfung der Kassenbücher > vorgenommen.
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