Re: Verpachtung Gaststätte
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.03.2015
Die Weiterberechnung der Miete für die Hallentennisplätze muss im Zweckbetrieb mit 7% USt. erfolgen.
Wenn vor der Verpachtung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs keine Betriebsaufgabeerklärung abgegeben wird, entsteht ein ruhender Gewerbebetrieb, der nicht zu einer Betriebsaufgabe führt. Die Pachteinnahmen sind dann weiterhin in dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "verpachtete Vereinsgaststätte" zu erfassen und in die Besteuerungsgrenze einzubeziehen. Das gilt z. B. für die Verpachtung einer bisher selbst bewirtschafteten Vereinsgaststätte.
(Da hatte ich übersehen, dass die Gaststätte vorher selbst bewirtschaftet war.)