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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verpachtung Gaststätte
von: Tina ()
Datum: 30.03.2015

Vielen Dank für Ihre Anworten.

Ich habe hier noch Fragen dazu:

Hallentennisplätze:
d.h. Weiterberechnung der Miete (Hallentennisplätze) an die Mitglieder kann/muss mit 7 % erfolgen?

Gaststätte wurde vorher selbst bewirtschaftet, jetzt verpachtet. Was ist, wenn die Verpachtung aber irgendwann aufgelöst wird? Ich habe da etwas über Wahlrecht mit stillen Reserven/Betriebsaufgabe gelesen. Ist es dann nicht besser, wenn die Pachterträge gleich im wirtschaftl. Geschäftsbetrieb gebucht werden?

Re: Verpachtung Gaststätte
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.03.2015

Die Weiterberechnung der Miete für die Hallentennisplätze muss im Zweckbetrieb mit 7% USt. erfolgen.

Wenn vor der Verpachtung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs keine Betriebsaufgabeerklärung abgegeben wird, entsteht ein ruhender Gewerbebetrieb, der nicht zu einer Betriebsaufgabe führt. Die Pachteinnahmen sind dann weiterhin in dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "verpachtete Vereinsgaststätte" zu erfassen und in die Besteuerungsgrenze einzubeziehen. Das gilt z. B. für die Verpachtung einer bisher selbst bewirtschafteten Vereinsgaststätte.
(Da hatte ich übersehen, dass die Gaststätte vorher selbst bewirtschaftet war.)