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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Weiterberechnung der Miete für die > Hallentennisplätze muss im Zweckbetrieb mit 7% > USt. erfolgen. > > Wenn vor der Verpachtung des wirtschaftlichen > Geschäftsbetriebs keine Betriebsaufgabeerklärung > abgegeben wird, entsteht ein ruhender > Gewerbebetrieb, der nicht zu einer Betriebsaufgabe > führt. Die Pachteinnahmen sind dann weiterhin in > dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "verpachtete > Vereinsgaststätte" zu erfassen und in die > Besteuerungsgrenze einzubeziehen. Das gilt z. B. > für die Verpachtung einer bisher selbst > bewirtschafteten Vereinsgaststätte. > (Da hatte ich übersehen, dass die Gaststätte > vorher selbst bewirtschaftet war.)
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