Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verrechnung Verluste
von: Hans ()
Datum: 09.10.2014

Gemeinnütziger Verein (Golfclub) pachtet Gebäude von fremdem Dritten an. EG wird selbst genutzt (Verwaltung).
OG = Gaststätte (Nutzung durch Mitglieder und Gäste) wird unentgeltlich an Gastwirt verpachtet (Saisonbetrieb 6 Monate),
da sonst kein Wirt zu finden ist. Die für das OG anteilige Pachtzahlung dürfte der Vermögensverwaltung zuzuordnen sein und wegen
geringfügiger Zinseinnahmen kommt in der Vermögensverwaltung dadurch ein Verlust von ca. 20.000 jährlich zustande, weil keine
Pachteinnahmen erzielt werden. Darf dieser Verlust mit positiven Einkünfte aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verrechnet werden
oder ist hier die Gemeinützigkeit durch den hohen Verlust in Gefahr ?

Re: Verrechnung Verluste
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.10.2014

Eine Verrechnung von Verlusten zwischen Vermögensverwaltung und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht möglich.
Wenn mit der Überlassung an den Gastronomen aber keine Einnahmen erzielt werden, sehe ich keine Zuordnung zu Vermögensverwaltung. Nach meiner Auffassung müssten die Kosten der Gastroflächen wie Leerstand behandelt werden, also dem ideellen Bereich zugeschlagen werden.
Das kann man auch damit begründen, dass die Gastronomie ganz allgemein den Sportbetrieb fördert - quasi Werbeaufwand ist.

Re: Verrechnung Verluste
von: ugoetze ()
Datum: 13.10.2014

Ich sehe bei dieser Konstellation eine starke Gefährdung der Gemeinnützigkeit. Das OG wird für gastronomische Zwecke genutzt. In der Satzung eines gemeinnützigen Vereins steht, dass keine Mittel für satzungsfremde Zwecke verwendet werden dürfen. Dieser Fall ist vorliegend aber gegeben.