Re: Verrechnung Verluste
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.10.2014
Eine Verrechnung von Verlusten zwischen Vermögensverwaltung und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht möglich.
Wenn mit der Überlassung an den Gastronomen aber keine Einnahmen erzielt werden, sehe ich keine Zuordnung zu Vermögensverwaltung. Nach meiner Auffassung müssten die Kosten der Gastroflächen wie Leerstand behandelt werden, also dem ideellen Bereich zugeschlagen werden.
Das kann man auch damit begründen, dass die Gastronomie ganz allgemein den Sportbetrieb fördert - quasi Werbeaufwand ist.