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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Verrechnung von Verlusten zwischen > Vermögensverwaltung und steuerpflichtigem > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist nach > Auffassung der Finanzverwaltung nicht möglich. > Wenn mit der Überlassung an den Gastronomen aber > keine Einnahmen erzielt werden, sehe ich keine > Zuordnung zu Vermögensverwaltung. Nach meiner > Auffassung müssten die Kosten der Gastroflächen > wie Leerstand behandelt werden, also dem ideellen > Bereich zugeschlagen werden. > Das kann man auch damit begründen, dass die > Gastronomie ganz allgemein den Sportbetrieb > fördert - quasi Werbeaufwand ist.
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