Re: Rücklagenbildung
von: Thomas ()
Datum: 27.07.2015
Worin besteht der Sinn bzw. Nutzen einer Betriebsmittelrücklage, der Betriebsmittel für einen "angemessenen Zeitraum" (bis max. zwölf Monate) zugeführt werden können, wenn ein in den folgenden zwei Jahren verwendeter Mittelüberhang als zeitnah verwendet gilt und keiner gesonderten Ausweisung als Rücklage bedarf? Darin könnten doch bei entsprechend großem Mittelüberhang meine Betriebsmittel, die ich im kommenden Jahr benötige, problemlos enthalten sein? - Sinn würde eine Betriebsmittelrücklage unter diesen Bedingungen also nur machen, wenn die in sie eingestellten Mittel der zeitnahen Verwendung entzogen wären! (Für welchen Zeitraum?)
Mit freundlichen Grüßen
Thomas