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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rücklagenbildung
von: Jorinde 23 ()
Datum: 12.09.2014

Einen schönen guten Tag,
unser gemeinnütziger Verein hatte in den vergangenen Jahren relativ gleichbleibend eine Rücklage von 50.000 €. Wir sind als Verein ausschließlich als Arbeitgeber durch Einnahme öffentlicher Fördermittel tätig. Inwiefern ist denn unsere Gemeinnützigkeit bedroht, sollte sich am Jahresende ein wesentlich höherer Betrag ergeben?
Auch um die Geschäftsfähigkeit fürs kommende Jahr zu sichern- da gerade zu Beginn einer Förderzeit die Mittel verspätet fließen- wäre die Möglichkeit mehr Rücklagen bilden zu können von Vorteil.

Mit freundlichen Grüßen aus berlin

Re: Rücklagenbildung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.09.2014

Ist denn diese Rücklage in der Steuererklärung als solche ausgewiesen worden?
Grundsätzlich wäre es z.B. denkbar, eine Betriebsmittelrücklage zu bilden.
Wenn sich am Jahresende ein wesentlich höherer Betrag ergibt, ist das zunächst ohne Folgen, weil dieser Mittelüberhang erst am Ende des übernächsten Jahres verwendet werden muss.

Re: Rücklagenbildung
von: Jorinde23 ()
Datum: 17.09.2014

Die Rücklage als solche ist in der Steuererklärung ausgewiesen.
Wir würden auch insofern gern eine höhere Rücklage anlegen, da unsere jetzige im Fall der Fälle nach nicht mal 2 Monaten aufgebraucht ist, um alle Lohnkosten zu zahlen.
VG

Re: Rücklagenbildung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.09.2014

Das wäre ja ein gute Begründung eine entsprechend hohe Betriebsmittelrücklage zu bilden.

Re: Rücklagenbildung
von: Thomas ()
Datum: 14.12.2014

Einen schönen guten Tag. Ich freue mich, dass ich dieses Forum entdeckt habe!

Können auch im ideellen Bereich und im Zweckbetrieb (also nicht nur im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) Betriebsmittelrücklagen für einen angemessenen Zeitraum gebildet werden?

Sind auch solche kurzfristigen (zweckgebundenen) Rücklagen ohne Vorstandsbeschluss möglich?

Und über welches Konto im SKR 49 ist der Mittelvortrag noch nicht vollständig verwendeter Zuwendungen (Fördermittel) von einem Jahr ins nächste möglich? 9090 Summenvortragskonto?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Thomas

Re: Rücklagenbildung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.12.2014

Betriebsmittelrücklagen können natürlich auch im steuerbegünstigten Bereich gebildet werden. Ein Vorstandsbeschluss ist bei Rücklagenbildung grundsätzlich immer erforderlich. Aber ja reine Formsache.

Eine Abgrenzung nicht vollständig verwendeter Zuwendungen wäre nur bei Bilanzieren nötig und hier über die passive Rechnungsabgrenzung.
Da die Mittelverwendung im Folgejahr noch zeitnah ist, muss keine Rückalge ausgewiesen werden.

Re: Rücklagenbildung
von: Thomas ()
Datum: 27.07.2015

Worin besteht der Sinn bzw. Nutzen einer Betriebsmittelrücklage, der Betriebsmittel für einen "angemessenen Zeitraum" (bis max. zwölf Monate) zugeführt werden können, wenn ein in den folgenden zwei Jahren verwendeter Mittelüberhang als zeitnah verwendet gilt und keiner gesonderten Ausweisung als Rücklage bedarf? Darin könnten doch bei entsprechend großem Mittelüberhang meine Betriebsmittel, die ich im kommenden Jahr benötige, problemlos enthalten sein? - Sinn würde eine Betriebsmittelrücklage unter diesen Bedingungen also nur machen, wenn die in sie eingestellten Mittel der zeitnahen Verwendung entzogen wären! (Für welchen Zeitraum?)

Mit freundlichen Grüßen
Thomas

Re: Rücklagenbildung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.07.2015

Die Besonderheit bei der Betriebsmittelrücklage ist, dass sie immer wieder neu gebildet werden kann. faktisch bleibt sie also - trotz den formal begrenzten Zeitraums - bestehen.