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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Thomas schrieb: ------------------------------------------------------- > Worin besteht der Sinn bzw. Nutzen einer > Betriebsmittelrücklage, der Betriebsmittel für > einen "angemessenen Zeitraum" (bis max. zwölf > Monate) zugeführt werden können, wenn ein in den > folgenden zwei Jahren verwendeter Mittelüberhang > als zeitnah verwendet gilt und keiner gesonderten > Ausweisung als Rücklage bedarf? Darin könnten doch > bei entsprechend großem Mittelüberhang meine > Betriebsmittel, die ich im kommenden Jahr > benötige, problemlos enthalten sein? - Sinn würde > eine Betriebsmittelrücklage unter diesen > Bedingungen also nur machen, wenn die in sie > eingestellten Mittel der zeitnahen Verwendung > entzogen wären! (Für welchen Zeitraum?) > > Mit freundlichen Grüßen > Thomas
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