Spendenbescheinigung
von: Matthias ()
Datum: 30.07.2014
Hallo,
bislang haben wir auf die Spendenbescheinigung immer drauf geschrieben:
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke) von Kunst und Kultur“ (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 5 AO) (durch Freistellungs-Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, vom 1.7.2010 für 5 Jahre nach § 5 Abs. 1
Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetztes von der Körperschaftsteuer befreit.) verwendet wird.
Nun haben wir einen neuen Freistellungsbescheid bekommen, wo auch noch "Förderung der Volks- und Berufsbildung" hinzugekommen ist.
Bleibt dennoch der 2. Teil des Texts "nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetztes von der Körperschaftsteuer befreit" identisch???
Danke für die Auskunft.
Matthias