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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Matthias schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > bislang haben wir auf die Spendenbescheinigung > immer drauf geschrieben: > > Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur > Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der > begünstigten Zwecke) von Kunst und Kultur“ (§52 > Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 5 AO) (durch > Freistellungs-Bescheid des Finanzamtes für > Körperschaften I, Berlin, vom 1.7.2010 für 5 Jahre > nach § 5 Abs. 1 > Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetztes von der > Körperschaftsteuer befreit.) verwendet wird. > > Nun haben wir einen neuen Freistellungsbescheid > bekommen, wo auch noch "Förderung der Volks- und > Berufsbildung" hinzugekommen ist. > > Bleibt dennoch der 2. Teil des Texts "nach § 5 > Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetztes von > der Körperschaftsteuer befreit" identisch??? > > Danke für die Auskunft. > > Matthias
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