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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Frage nach Aufwandsspende
von: Gisela Bongardt ()
Datum: 22.07.2014

Guten Tag Herr Pfeffer,

wie hoch darf der Betrag einer Aufwandsspende sein, wenn sie dem ideellen Bereich dient?

Im konkreten Fall möchten wir einem Dienstleister, der uns eine umfangreiche Homepage erstellt, eine Aufwandsspenden-Bescheinigung ausstellen, d.h. er stellt eine Rechnung, verzichtet aber auf die Bezahlung und wünscht eine Aufwandsspendenbescheinigung.

Bis zu welchem Betrag könnten wir eine solche ausstellen?

Vielen Dank und herzliche Grüße,

Gisela Bongardt

Re: Frage nach Aufwandsspende
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.07.2014

Eine Obergrenze gibt es hier nicht. Das Problem ist aber, dass die Einnahmen, auf die per Aufwandsspende verzichtet wird, beim Spender grundsätzlich steuerpflichtig sind.
Deswegen empfiehlt es sich, nicht mehr als die steuerfreie Ehrenamtspauschale (720 Euro im Jahr) als Vergütung anzusetzen.

Re: Frage nach Aufwandsspende
von: Gisela Bongardt ()
Datum: 05.08.2014

Oh, das war sehr hilfreich - vielen Dank!
Herzliche Grüße aus dem Ruhrgebiet!