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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Obergrenze gibt es hier nicht. Das Problem > ist aber, dass die Einnahmen, auf die per > Aufwandsspende verzichtet wird, beim Spender > grundsätzlich steuerpflichtig sind. > Deswegen empfiehlt es sich, nicht mehr als die > steuerfreie Ehrenamtspauschale (720 Euro im Jahr) > als Vergütung anzusetzen.
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