Re: Beitragserhöhung
von: ugoetze ()
Datum: 21.07.2014
Wenn die Beitragserhöhung in der Einladung angekündigt ist und wenn die Mitgliederversammlung der Beitragserhöhung zustimmt, ist sie rechtens.
Möglicherweise zielt Ihre Frage darauf, ob die Mitglieder ein außerordentliches Kündigungsrecht haben.
Diese Frage würde ich verneinen. Einerseits ist die Beitragserhöhung fast eine Verdoppelung, andererseits ist der absolute Betrag von 28 Euro nicht "sittenwidrig". Nur unter diesem Gesichtspunkt läßt sich ein außerordentliches Kündigungsrecht rechtfertigen.