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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das Kriterium, das die Rechtsprechung hier anlegt > ist, ob ein Mitglied beim Vereinsbeitritt mit > einer solchen Beitragsentwicklung rechnen musste. > Hier gilt: Wenn sich die Beitragserhöhung aus > Kostensteigerungen ergibt, ist sie in diesem Sinn > gerechtfertig und erwartbar. Dann besteht kein > Sonderkündigungsrecht. Das hängt natürlich sehr > von den konkreten Verhältnissen im Verein ab.
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