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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spekulation
von: Voller ()
Datum: 10.07.2014

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

unser gem. Verein hat 2009 ein größeres Grundstück in guter Lage käuflich erworben. Der Verein hatte die Absicht dieses Grundstück zu bebauen. Die Planungen waren schon weit gediehen, da stellte sich heraus, dass die Finanzierung nicht aufgeht und es wurde alles verworfen. Eine andere gem. Einrichtung in der Jugendhilfe tätig bekamt Wind davon, und kaufte ein Teil des Grundstücks zu einem höheren Preis. Wir machten einen Gewinn von 41T€. Das war in 2012. Da der Rest des Grundstücks immer noch Brachland ist, fragte aktuell eine in Nachbarschaft gelegene GmbH nach, ebenfalls einen Teil des Grundstücks kaufen zu wollen. Wir stimmten zu und erzielten wieder einen deutlich höheren qm Preis Gewinn 25T€.

Bei der Beurkundung des KV sagte die Notarin, denken sie daran den Gewinn zu versteuern. Ich hatte keine Ahnung und frage Sie wie die Sachlage sich verhält.

Danke für Ihre Antwort.
mfg
Voller

Re: Spekulation
von: ugoetze ()
Datum: 18.07.2014

Bei einem gemeinnützigen Verein ist nur der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ertragsteuerpflichtig.
Da das Grundstück dem Zweckbetrieb zuzuordnen ist, sind die Gewinne nicht steuerpflichtig.
Der Hinweis des Notars bezieht sich möglicherweise auf Privatpersonen, bei denen Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen (Spekulationsgewinn) nach § 23 EStG steuerpflichtig sind. Diese Bestimmung nur für Privatpersonen.