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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei einem gemeinnützigen Verein ist nur der > wirtschaftliche Geschäftsbetrieb > ertragsteuerpflichtig. > Da das Grundstück dem Zweckbetrieb zuzuordnen ist, > sind die Gewinne nicht steuerpflichtig. > Der Hinweis des Notars bezieht sich möglicherweise > auf Privatpersonen, bei denen Gewinne aus der > Veräußerung von Gegenständen (Spekulationsgewinn) > nach § 23 EStG steuerpflichtig sind. Diese > Bestimmung nur für Privatpersonen.
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