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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Dankeschön für Referenten / Verpflegung auf Veranstaltungen
von: Patrick Rauscher ()
Datum: 02.07.2014

Hallo,

unser Verein hat einen Diskussionsabend veranstaltet, zu dem auch ein Referent geladen war. Honorar war keins vereinbart, allerdings wurde eine Weinflasche von 16,99 € verschenkt.
Der Verein ist für die Förderung der Jugendhilfe steuerbegünstigt, weshalb eine entgeltfreie Diskussionsveranstaltung (mit primär Jugendlichen) in meinem Begriff in unseren Ideelen Bereich fällt.
Da der Referent kein Mitglied ist, halte ich eine Einstufung in eines der 2800er-Konten für falsch. Fällt das unter 3251 / 3252 "Gezahlte Spenden" bzw "Hingegebene Sachspenden"?

Meine weitere Frage betrifft Verpflegung auf Vereinsaktionen: Einerseits haben wir Teilnehmer, die berechtigt sind, Reisekosten beim Verein geltend zu machen. Wie sieht das aus, wenn der Verein fertige Mahlzeiten zur Verfügung stellt - wo verbuche ich das (bei einer Veranstaltung im ideelen Bereich wie z.B. einer Vorstandstagung)? Inwiefern lässt sich das auf Teilnehmer*innen übertragen, die nicht Reisekostenerstattungsberechtigt sind?

Viele Grüße,
Patrick Rauscher

Re: Dankeschön für Referenten / Verpflegung auf Veranstaltungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.07.2014

Eine Spende an den Referenten in diesem Sinn ist nicht möglich, weil er nicht gemeinnützig ist. Man kann es sorglos unter 2802 (Geschenke, Jubiläen, Ehrungen). Solche Sachzuwendung sind bis 40 Euro erlaubt - nicht nur für Mitglieder.
Mahlzeiten im Rahmen von Bildungsveranstaltungen (so würde ich den Diskussionsabend einorden) sind Kosten der Veranstaltung. Das gehört in den Bereich 2700 bis 2800.