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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ideeller Bereich / Vermögensverwaltung
von: Adler ()
Datum: 13.06.2014

Hallo,
die Vereinsgaststätte unseres gemeinnützigen Vereins hatten wir bisher
immer verpachtet und die Pachteinnahmen in der Vermögensverwaltung
verbucht (mit 7% UmsSt.). Diese Einnahmen reichten auch aus, um notwendige
Reparaturen, Wartung usw. zu bezahlen und einen Überschuss zu erzielen, der
dem ideellen Bereich zugeführt wurde.
Nun haben wir seit einigen Monaten keinen Pächter und damit keine Pachteinnahmen
mehr, aber leider Ausgaben für Instandhaltung, Nebenkosten (Heizung, Strom, etc.),
Renovierung und Ersatzinvestitionen in der Küche und beim Mobiliar.
Wir müssen also zur Zeit Geld aus dem idellen Bereich dafür verwenden, um die laufenden
Ausgaben usw. für die Vereingaststätte bezahlen zu können. Dies alles natürlich im
Hinblick darauf, dass wir in ein paar Monaten wieder einen Pächter haben, mit dem wir
dann auch wieder einen Überschuss für den ideellen Bereich erwirtschaften.

Und nun die Frage: Dürfen wir vorübergehend Mittel aus dem ideellen Bereich so
verwenden ohne unsere Gemeinnützigkeit zu gefährden?
Danke für "sachdienliche Hinweise"
Adler

Re: Ideeller Bereich / Vermögensverwaltung
von: pfeffer ()
Datum: 13.06.2014

Wenn es nur vorübergehend ist, gibt es da kein Problem. Die Kosten können ja nicht einfach abgestellt werden. Wenn in diesem Jahr dadurch Verluste anfallen, ist das keine Problem, wenn
- sie nicht höher sind als die Überschüsse der letzten 6 Jahre
- sie durch Überschüsse des nächsten Jahres ausgeglichen werden.

Re: Ideeller Bereich / Vermögensverwaltung
von: Adler ()
Datum: 20.06.2014

Hallo,
vielen Dank für die schon sehr hilfreiche Antwort. Nun ergeben sich daraus
aber zwei Anschlussfragen:
1. Ist mit den Überschüssen der letzten 6 Jahre die Summe der 6 Jahre gemeint,
oder nur der durchschnittliche Überschuss pro Jahr?
2. Müssen die Verluste in diesem Jahr in jedem Fall durch Überschüsse bereits im
nächsten Jahr voll ausgeglichen werden?

Danke, Adler

Re: Ideeller Bereich / Vermögensverwaltung
von: ugoetze ()
Datum: 21.06.2014

Zu 1:
Es ist tatsächlich die Summe der Überschüsse gemeint. Nach der Interpretation des AEAO werden Überschüsse, die in den letzten 6 Jahren dem ideellen Bereich zugeführt werden, wieder entnommen zugunsten der Verlustabdeckung.

Zu 2:
Hier herrscht eine gewisse "Grauzone". Im AEAO wird auch ausgeführt, dass Verluste, die auf eine Fehlkalkulation beruhen (analog ist der Leerstand zu werten) durch geeignete Maßnahmen des Vereins beseitigt werden müssen. Der BFH hat die Schließung eines Verlustbringers nach 3 Anlaufjahren als notwendige Maßnahme angesehen.