Ideeller Bereich / Vermögensverwaltung
von: Adler ()
Datum: 13.06.2014
Hallo,
die Vereinsgaststätte unseres gemeinnützigen Vereins hatten wir bisher
immer verpachtet und die Pachteinnahmen in der Vermögensverwaltung
verbucht (mit 7% UmsSt.). Diese Einnahmen reichten auch aus, um notwendige
Reparaturen, Wartung usw. zu bezahlen und einen Überschuss zu erzielen, der
dem ideellen Bereich zugeführt wurde.
Nun haben wir seit einigen Monaten keinen Pächter und damit keine Pachteinnahmen
mehr, aber leider Ausgaben für Instandhaltung, Nebenkosten (Heizung, Strom, etc.),
Renovierung und Ersatzinvestitionen in der Küche und beim Mobiliar.
Wir müssen also zur Zeit Geld aus dem idellen Bereich dafür verwenden, um die laufenden
Ausgaben usw. für die Vereingaststätte bezahlen zu können. Dies alles natürlich im
Hinblick darauf, dass wir in ein paar Monaten wieder einen Pächter haben, mit dem wir
dann auch wieder einen Überschuss für den ideellen Bereich erwirtschaften.
Und nun die Frage: Dürfen wir vorübergehend Mittel aus dem ideellen Bereich so
verwenden ohne unsere Gemeinnützigkeit zu gefährden?
Danke für "sachdienliche Hinweise"
Adler