Re: (Kuchen)Spenden/Zuwendung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
von: Cihan ()
Datum: 23.02.2015
Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Wenn das Geld im steuerpflichtigen Bereich
> verwendet wird, ist keine Spende möglich. Das gilt
> grundsätzlich auch für den zweiten Fall, weil eine
> Mittelfehlverwendung vorläge.
> Es können aber Mittel aus dem ideellen Bereich
> zeitweilig im steuerpflichtigen Bereich verwendet
> werden. Nach der neuen Mittelverwendungsfrist in
> jedem Fall bis zum Ende des übernächsten, auf den
> Spendenzufluss fiolgenden Jahres (also mindestens
> zwei Jahre). Verliehen wird das Geld nicht, es
> darf aber für diese Zeit anderweitig genutzt
> werden. Fließt es dann durch entsprechende Erlöse
> wieder den Satzungszwecken zu, ist das ohne
> Schaden für Spendenabzug und Gemeinnützigkeit.
Hallo
Ich weiß, dass dieser Eintrag schon veraltet ist, aber er beschreibt sehr genau meine Recherche.
Der Beitrag von Wolfgang bringt mich weiter, jedoch würden mich die Gesetze zu diesen Aussagen interessieren. Kann mir jemand hier weiterhelfen?
Meine Fragen sind, wie sieht es steuerrechtlich aus, wenn Mittel aus steuerfreien Vereinsbereichen (z.b. ideeller Bereich oder Zweckbetrieb) in steuerpflichtige Bereiche geleitet wird (wirtsch. Geschäftsbetrieb). Ist dies möglich? Bleiben diese Mittel steuerfrei? Und wie wäre es in einem verkehrten Fall?
Außerdem würde mich interessieren wie externe Gelder von Kunden, welche in die entsprechenden Bereiche geleitet werden, steuerrechtlich behandelt werden.