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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn das Geld im steuerpflichtigen Bereich > verwendet wird, ist keine Spende möglich. Das gilt > grundsätzlich auch für den zweiten Fall, weil eine > Mittelfehlverwendung vorläge. > Es können aber Mittel aus dem ideellen Bereich > zeitweilig im steuerpflichtigen Bereich verwendet > werden. Nach der neuen Mittelverwendungsfrist in > jedem Fall bis zum Ende des übernächsten, auf den > Spendenzufluss fiolgenden Jahres (also mindestens > zwei Jahre). Verliehen wird das Geld nicht, es > darf aber für diese Zeit anderweitig genutzt > werden. Fließt es dann durch entsprechende Erlöse > wieder den Satzungszwecken zu, ist das ohne > Schaden für Spendenabzug und Gemeinnützigkeit.
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