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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
(Kuchen)Spenden/Zuwendung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
von: golfsport-berlin ()
Datum: 26.10.2013

Hallo,

wie ist mit folgendem Sachverhalt umzugehen ?

Vereinsmitglieder spenden Kuchen für den Verkauf auf einer Sportveranstaltung.
Der Kuchenverkauf würde in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen.
Wäre die "Kuchenspende" nicht irgendwie zu buchen?
Da es eine Zuwendung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist, wäre eine
Zuwendungsbescheinigung wohl nicht zulässig?

und nun eine Stufe höher:
Wir möchten im nächsten Jahr einen kleinen eShop anbieten.

Ein Mitglied spendet Geld für den Kauf einer (rechtssicheren deutschen) eShop-Lösung
(also gibt Geld für einen bestimmten Zweck im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) oder
kauft sogar die eShop-Lösung und übergibt diese (anstatt den Kuchen) für den Verein.
Wie wäre damit umzugehen?

Viele Grüße
Christopher


P.S.
Die optimalste Lösung, dass der Ideelle Bereich Geld an den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
"verleiht" und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb dieses innerhalb von 3 Jahren zurück gibt
funktioniert in diesem Falle nicht, da die Margen viel zu gering gehalten werden um die
Anschaffungskosten innerhalb von 3 Jahren wieder einzunehmen.

Re: (Kuchen)Spenden/Zuwendung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.10.2013

Wenn das Geld im steuerpflichtigen Bereich verwendet wird, ist keine Spende möglich. Das gilt grundsätzlich auch für den zweiten Fall, weil eine Mittelfehlverwendung vorläge.
Es können aber Mittel aus dem ideellen Bereich zeitweilig im steuerpflichtigen Bereich verwendet werden. Nach der neuen Mittelverwendungsfrist in jedem Fall bis zum Ende des übernächsten, auf den Spendenzufluss fiolgenden Jahres (also mindestens zwei Jahre). Verliehen wird das Geld nicht, es darf aber für diese Zeit anderweitig genutzt werden. Fließt es dann durch entsprechende Erlöse wieder den Satzungszwecken zu, ist das ohne Schaden für Spendenabzug und Gemeinnützigkeit.

Re: (Kuchen)Spenden/Zuwendung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
von: Cihan ()
Datum: 23.02.2015

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn das Geld im steuerpflichtigen Bereich
> verwendet wird, ist keine Spende möglich. Das gilt
> grundsätzlich auch für den zweiten Fall, weil eine
> Mittelfehlverwendung vorläge.
> Es können aber Mittel aus dem ideellen Bereich
> zeitweilig im steuerpflichtigen Bereich verwendet
> werden. Nach der neuen Mittelverwendungsfrist in
> jedem Fall bis zum Ende des übernächsten, auf den
> Spendenzufluss fiolgenden Jahres (also mindestens
> zwei Jahre). Verliehen wird das Geld nicht, es
> darf aber für diese Zeit anderweitig genutzt
> werden. Fließt es dann durch entsprechende Erlöse
> wieder den Satzungszwecken zu, ist das ohne
> Schaden für Spendenabzug und Gemeinnützigkeit.

Hallo

Ich weiß, dass dieser Eintrag schon veraltet ist, aber er beschreibt sehr genau meine Recherche.
Der Beitrag von Wolfgang bringt mich weiter, jedoch würden mich die Gesetze zu diesen Aussagen interessieren. Kann mir jemand hier weiterhelfen?

Meine Fragen sind, wie sieht es steuerrechtlich aus, wenn Mittel aus steuerfreien Vereinsbereichen (z.b. ideeller Bereich oder Zweckbetrieb) in steuerpflichtige Bereiche geleitet wird (wirtsch. Geschäftsbetrieb). Ist dies möglich? Bleiben diese Mittel steuerfrei? Und wie wäre es in einem verkehrten Fall?

Außerdem würde mich interessieren wie externe Gelder von Kunden, welche in die entsprechenden Bereiche geleitet werden, steuerrechtlich behandelt werden.