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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mietvertrag /Untermietvertrag
von: raumwandler ()
Datum: 08.08.2011

Ist es möglich dass der Verein eine Fläche mit mehreren (4) Zimmern mietet und Untermietverträge ausstellt,
ab welchem Jahresumsatzt auf dem Konto kann das mit dem Finanzamt schwierig werden?
... Ich stelle schon seit Jahren mein Arbeitsraum als Treffpunkt und Lageraum für den Verein unentgeltlich zur
Verfügung, wir müssen nun mit unserer Ateliergemeinschaft umziehen, der neue Vermieter will aber nur einen
Hauptmieter. Der Verein wäre also Hauptmieter und es gibt 4 Untermieter, der Verein würde auch nur einen
sehr kleinen (ca 40€ im Monat) Betrag für die Lagerfläche bezahlen.
Ist das überhaupt möglich?

Re: Mietvertrag /Untermietvertrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.08.2011

Bei langfristigen Mietverträgen werden die Einnahmen der Vermögensverwaltung zugeordnet. Ist der Verein gemeinnützig, sind die Erträge steuerfrei. Es gibt hier grundsätzlich kein steuerliches Problem. Der nicht gemeinnützige Verein müsste seinen Einnahmen versteuern.

Re: Mietvertrag /Untermietvertrag
von: raumwandler ()
Datum: 20.09.2011

vielen dank!!