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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei langfristigen Mietverträgen werden die > Einnahmen der Vermögensverwaltung zugeordnet. Ist > der Verein gemeinnützig, sind die Erträge > steuerfrei. Es gibt hier grundsätzlich kein > steuerliches Problem. Der nicht gemeinnützige > Verein müsste seinen Einnahmen versteuern.
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