Zuwendungen an Mitglieder
von: Anonymous User ()
Datum: 04.08.2011
Hallo,
wir sind ein eingetragener gemeinnütziger Verein, übers Internet organisiert. Einmal im Jahr treffen wir uns irgendwo in Deutschland, und dann wird dort auch unsere Mitgliederversammlung abgehalten. Wir wollen bei dem nächsten Treffen jedem teilnehmendem Mitglied einen Zuschuss zu den Übernachtungs- und Verpflegungskosten geben. Wie hoch darf der sein?
Die MV findet auf alle Fälle da statt (andere Möglichkeiten haben wir da nicht) und das Ganze auch im Rahmen unserer Satzung stattfindet:
"Eine bei zunehmender Schwere der Erkrankung auftretende Isolierung der Patienten zu verhindern und
sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu motivieren."
"Der Verein unterstützt regionale und überregionale Begegnungen der Mitglieder."
"Informationen über die Erkrankung systematisch zu sammeln und sie auszutauschen zwischen
Patienten, den sie behandelnden Ärzten, den Fachkliniken, Forschungsstellen, Politikern und
internationalen Einrichtungen."
Wir veranstalten Workshops, die sich mit unserer speziellen Problematik beschäftigen.
Gilt hier die 40 Euro Grenze oder kommt folgendes zum Tragen:
Bei Vereinsausflügen gilt die Grenze 40 € dann nicht, wenn es sich um "Zielveranstaltungen" handelt, zum Beispiel wenn im Rahmen von kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen am Zielort des Ausflugs Veranstaltungen stattfinden, die den eigentlichen Satzungzwecken entsprechen. Dies kann die Teilnahme eines Gesangvereins an einem Chortreffen oder eines Sportvereins an einem Turnier sein. Für die an der Zielveranstaltung mitwirkenden Mitglieder liegt für die vom Verein getragenen Kosten grundsätzlich ohne Begrenzung eine gemeinnützigkeitsunschädliche Mittelverwendung vor.