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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Anonymous User schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > wir sind ein eingetragener gemeinnütziger Verein, > übers Internet organisiert. Einmal im Jahr > treffen wir uns irgendwo in Deutschland, und dann > wird dort auch unsere Mitgliederversammlung > abgehalten. Wir wollen bei dem nächsten Treffen > jedem teilnehmendem Mitglied einen Zuschuss zu den > Übernachtungs- und Verpflegungskosten geben. Wie > hoch darf der sein? > > > Die MV findet auf alle Fälle da statt (andere > Möglichkeiten haben wir da nicht) und das Ganze > auch im Rahmen unserer Satzung stattfindet: > > "Eine bei zunehmender Schwere der Erkrankung > auftretende Isolierung der Patienten zu verhindern > und > sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen > Leben zu motivieren." > > "Der Verein unterstützt regionale und > überregionale Begegnungen der Mitglieder." > > "Informationen über die Erkrankung > systematisch zu sammeln und sie auszutauschen > zwischen > Patienten, den sie behandelnden Ärzten, > den Fachkliniken, Forschungsstellen, Politikern > und > internationalen Einrichtungen." > > Wir veranstalten Workshops, die sich mit unserer > speziellen Problematik beschäftigen. > > Gilt hier die 40 Euro Grenze oder kommt folgendes > zum Tragen: > Bei Vereinsausflügen gilt die Grenze 40 € dann > nicht, wenn es sich um "Zielveranstaltungen" > handelt, zum Beispiel wenn im Rahmen von > kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen am > Zielort des Ausflugs Veranstaltungen stattfinden, > die den eigentlichen Satzungzwecken entsprechen. > Dies kann die Teilnahme eines Gesangvereins an > einem Chortreffen oder eines Sportvereins an einem > Turnier sein. Für die an der Zielveranstaltung > mitwirkenden Mitglieder liegt für die vom Verein > getragenen Kosten grundsätzlich ohne Begrenzung > eine gemeinnützigkeitsunschädliche > Mittelverwendung vor.
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