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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer Getränkeverkauf / Eintritt
von: Musikverein ()
Datum: 14.07.2011

Hallo, ich habe eine Frage.
Unser Verein veranstaltet jährlich ein großes Musikfest. Den Getränkeverkauf machen wir selbst.
Müssen wir auf unseren Gewinn bzw. Einnahmen Umsatzsteuer zahlen? Wenn ja nur auf den Getränkeverkauf oder auch auf die Eintrittskarten? Gibt es eine Umsatzgrenze ab der man Umsatzsteuer zahlen muss?
Gewerbe- und Körperschaftssteuerbefreiung haben wir.


Danke und liebe Grüße

Musikverein

Re: Umsatzsteuer Getränkeverkauf / Eintritt
von: Goetze ()
Datum: 19.07.2011

Umsatzsteuer wird fällig, wenn die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse des Vorjahres höher als 17.500 Euro waren. Erlöse aus Getränken sind dann mit 19 % zu versteuern, die Erlöse aus Eintrittskarten sind mit 7 % bei einer kulturellen Veranstaltung und mit 19 % bei einer geselligen Veranstaltung zu versteuern.