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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Goetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Umsatzsteuer wird fällig, wenn die > umsatzsteuerpflichtigen Erlöse des Vorjahres höher > als 17.500 Euro waren. Erlöse aus Getränken sind > dann mit 19 % zu versteuern, die Erlöse aus > Eintrittskarten sind mit 7 % bei einer kulturellen > Veranstaltung und mit 19 % bei einer geselligen > Veranstaltung zu versteuern.
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