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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zeitnahe Mittelverwendung / Rücklagen
von: Caro ()
Datum: 16.11.2024

Guten Tag,

in Ihrem Handbuch erwähnten Sie, dass Körperschaften erst ab Gesamteinnahmen von 45.000€ unter die Regelung der zeitnahen Mittelverwendung fallen.
Da liegt unser Verein weit drunter.

Bedeutet dies nun für uns, dass wir bei Einnahmen von ca. 21.000€ (rein ideell) und mit einer EÜR, bei der ca. 9.000€ am Jahresende rauskommen, dass wir daraus keine Rücklagen bilden müssen?

Lieben Dank für die Info

Viele Grüße
Caro

Re: Zeitnahe Mittelverwendung / Rücklagen
von: pfeffer ()
Datum: 16.11.2024

Ja, ganz richtig. Mit dem Wegfall der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt auch, die Notwendigkeit Rücklagen auszuweisen.

Re: Zeitnahe Mittelverwendung / Rücklagen
von: Caro ()
Datum: 18.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das sind doch gut Nachrichten an einem Montag :)