Zeitnahe Mittelverwendung / Rücklagen
von: Caro ()
Datum: 16.11.2024
Guten Tag,
in Ihrem Handbuch erwähnten Sie, dass Körperschaften erst ab Gesamteinnahmen von 45.000€ unter die Regelung der zeitnahen Mittelverwendung fallen.
Da liegt unser Verein weit drunter.
Bedeutet dies nun für uns, dass wir bei Einnahmen von ca. 21.000€ (rein ideell) und mit einer EÜR, bei der ca. 9.000€ am Jahresende rauskommen, dass wir daraus keine Rücklagen bilden müssen?
Lieben Dank für die Info
Viele Grüße
Caro