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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Caro schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > in Ihrem Handbuch erwähnten Sie, dass > Körperschaften erst ab Gesamteinnahmen von 45.000€ > unter die Regelung der zeitnahen Mittelverwendung > fallen. > Da liegt unser Verein weit drunter. > > Bedeutet dies nun für uns, dass wir bei Einnahmen > von ca. 21.000€ (rein ideell) und mit einer EÜR, > bei der ca. 9.000€ am Jahresende rauskommen, dass > wir daraus keine Rücklagen bilden müssen? > > Lieben Dank für die Info > > Viele Grüße > Caro
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