Veranstaltung: Zweckbetrieb - Getränkeverkauf
von: Peter Pan ()
Datum: 10.07.2024
Ein gemeinnütziger Verein (A) hält eine Veranstaltung in seinem Zweckbetrieb ab. Sofern es einen Eintritt für diese Veranstaltung geben sollte, regelt diesbezüglich alles A selbst (Vorverkauf, Abendkasse) etc.
A meldet die Veranstaltung an und, sofern notwendig, auch z.B. GEMA etc.
Eine Dorfgemeinschaft (B), die offiziell als UG firmiert, übernimmt bei dieser Veranstaltung den Getränkeausschank. B beantragt eine kurzfristige Gaststättenerlaubnis.
A und B agieren also vollständig unabhängig voneinander. D.h. A und B stehen jeweils natürlich nur die Einnahmen aus ihrem eigenen Verkauf zu: Eine Provisionabgabe o.ä. von B an A erfolgt nicht.
Wenn ich richtig liege, entspricht das steuerlich einer Duldung: A duldet, dass B ausschenkt...
Ist das Vorhaben grds. so zulässig oder gibt es Bedenken?
Müssen A oder B ansonsten irgendetwas beachten?