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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Peter Pan schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein gemeinnütziger Verein (A) hält eine > Veranstaltung in seinem Zweckbetrieb ab. Sofern es > einen Eintritt für diese Veranstaltung geben > sollte, regelt diesbezüglich alles A selbst > (Vorverkauf, Abendkasse) etc. > A meldet die Veranstaltung an und, sofern > notwendig, auch z.B. GEMA etc. > > Eine Dorfgemeinschaft (B), die offiziell als UG > firmiert, übernimmt bei dieser Veranstaltung den > Getränkeausschank. B beantragt eine kurzfristige > Gaststättenerlaubnis. > > A und B agieren also vollständig unabhängig > voneinander. D.h. A und B stehen jeweils natürlich > nur die Einnahmen aus ihrem eigenen Verkauf zu: > Eine Provisionabgabe o.ä. von B an A erfolgt > nicht. > > > Wenn ich richtig liege, entspricht das steuerlich > einer Duldung: A duldet, dass B ausschenkt... > > Ist das Vorhaben grds. so zulässig oder gibt es > Bedenken? > > Müssen A oder B ansonsten irgendetwas beachten?
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