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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
USt-Befreiung
von: LuHa ()
Datum: 09.07.2024

Hallo,

wir bieten als e.V. eine Fortbildung mit externem Referenten an. Dieser stellt uns ein Honorar in Rechnung. Im Angebot schreibt er "Die Mehrwertsteuer entfällt, wenn eine Befreiung von der Mehrwertsteuer vorliegt. In diesem Fall sende Sie uns den Befreiungsbescheid bitte vor Beginn des Trainings per Mail zu."

In welchen Fällen kann hier eine entsprechende Befreiung beantragt werden?

Gruß
LuHa

Re: USt-Befreiung
von: pfeffer ()
Datum: 10.07.2024

Gemeint ist die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21b) bb) UStG. Der Verein braucht dafür eine Bescheinigung der "zuständige Landesbehörde".

Re: USt-Befreiung
von: LuHa ()
Datum: 10.07.2024

Ah ok, danke. Wie ich verstehe, bekommt man diese aber tatsächlich nur als aktive Bildungseinrichtung, was unser Verein nicht ist.

Re: USt-Befreiung
von: pfeffer ()
Datum: 11.07.2024

Es muss ich vor allem um bestimmte berufliche u.ä. Weiterbildungen handeln.