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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Gemeint ist die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21b) > bb) UStG. Der Verein braucht dafür eine > Bescheinigung der "zuständige Landesbehörde".
www.vereinsknowhow.de
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