Vereinssitz/-anschrift?
von: Peter Pan ()
Datum: 28.06.2024
Hallo liebes Forum,
unser Verein trifft sich regelmäßig in einem Raum eines Gebäudes, das dem Verein selbst nicht gehört.
Einen eigenen Briefkasten/ein Schild bei dieser Anschrift haben wir nicht. Post an diese Adresse wäre also sicher nicht zustellbar.
Im Registergericht-Auszug steht Sitz: "Musterstadt" (also die Stadt, in dem der Sitz ansässig ist); nicht jedoch auch noch eine Straße.
Beim Finanzamt/Amtsgericht ist als Adresse jeweils eine Adresse eines der beiden Vorsitzenden hinterlegt.
Frage. Muss jeder Verein zwingend einen Sitz haben? Muss bei einem Vereinssitz zwingend eine Straße dabeistehen?
Oder wird in diesem Fall dann automatisch als Sitz eine Adresse eines der Vorsitzenden unterstellt?
Kann das irgendwie zu Problemen führen?
Es könnte natürlich folgende Konstellation geben:
Vorsitzender 1 wohnt in A-Stadt, Vorsitzender 2 wohnt in B-Stadt. Der Verein selbst ist in C-Stadt.
Dann hätte der Verein als im Sinne des Registergerichtauszugs "Sitz" C-Stadt.
Dann wäre ja in C-Stadt selbst keine Straße, die man angeben könnte...
Danke!