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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Peter Pan schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebes Forum, > > unser Verein trifft sich regelmäßig in einem Raum > eines Gebäudes, das dem Verein selbst nicht > gehört. > Einen eigenen Briefkasten/ein Schild bei dieser > Anschrift haben wir nicht. Post an diese Adresse > wäre also sicher nicht zustellbar. > > Im Registergericht-Auszug steht Sitz: > "Musterstadt" (also die Stadt, in dem der Sitz > ansässig ist); nicht jedoch auch noch eine > Straße. > Beim Finanzamt/Amtsgericht ist als Adresse jeweils > eine Adresse eines der beiden Vorsitzenden > hinterlegt. > > > Frage. Muss jeder Verein zwingend einen Sitz > haben? Muss bei einem Vereinssitz zwingend eine > Straße dabeistehen? > > Oder wird in diesem Fall dann automatisch als Sitz > eine Adresse eines der Vorsitzenden unterstellt? > > Kann das irgendwie zu Problemen führen? > > > Es könnte natürlich folgende Konstellation geben: > > Vorsitzender 1 wohnt in A-Stadt, Vorsitzender 2 > wohnt in B-Stadt. Der Verein selbst ist in > C-Stadt. > Dann hätte der Verein als im Sinne des > Registergerichtauszugs "Sitz" C-Stadt. > Dann wäre ja in C-Stadt selbst keine Straße, die > man angeben könnte... > > > Danke!
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